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Diskussion zum Kofferraumbilder-Fotowettbewerb - Fortsetzung

profile.country.de_DE.title
Medicalman
Besucher

Diskussion zum Kofferraumbilder-Fotowettbewerb - Fortsetzung

Hallo liebe Clubmitglieder,

In diesem Thread könnt Ihr über den neuen Kofferraum Fotowettbewerb diskutieren.
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(Bild 1){color:#ffffff}.
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Den eigentlichen Thread mit den Teilnahmebedingungen habe ich der Übersichtlichkeit halber abgesplittet und neu eingestellt.

Schöne Grüße
Eure Moderatoren
:slight_smile:

153 ANTWORTEN 153
profile.country.de_DE.title
Geli-----
Besucher

Ich habe noch eine allgemeine Frage zum Wettbewerb:

Wenn ich nun Utensilien verwende, wo eindeutig ein Produktname zu lesen wäre... wäre das verboten?
Soll heißen, muss ich den Produktnamen oder den Firmennamen unkenntlich machen?

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Photobjoern
Neues Mitglied

Ab 01. Mai findet man im Bereich Gewinnspiel den Ordner Kofferraumbild???

Ich seh nix, ist der Wettbewerb abgesagt und mir hats keiner gesagt?

LG Björn

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Retired_282425
Alter Hase

Ich finde es auch nicht! Wo kann man seine Bilodedr hochladen und die Wettbewerbsbedingungen lesen?
VG GFS

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Peter_S.
Genius

Guten Morgen zusammen,

die Unterkategorie "Kofferraum- Fotowettbewerb" sieht man erst wenn schon ein Bild in diese Kategorie geladen wurde. Ich habe jetzt mal ein Beispielbild eigestellt, sodass die Galerie sichtbar ist.

Die Teilnahmebedingungen findet ihr im Forum Fotowettbewerbe ganz oben (der gepinnte Beitrag).

Schöne Grüße aus Berlin
Peter
:slight_smile:

profile.country.DE.title
AxelF.
Expert

Geli schrieb
> Ich habe noch eine allgemeine Frage zum Wettbewerb:
>
> Wenn ich nun Utensilien verwende, wo eindeutig ein Produktname zu lesen wäre... wäre das verboten?
> Soll heißen, muss ich den Produktnamen oder den Firmennamen unkenntlich machen?

Moin Geli,

tja, das ist nun ein etwas diffiziles Thema! Du greifst hier nämlich tief ins Urheberrecht ein.

Tendenziell ist anzunehmen, dass ein Produktname oder ein Logo markenrechtlich geschützt ist. Bei einigen Dingen geht es sogar so weit, dass die Form an sich als Geschmacksmuster (Design, Form und/oder Farbe) geschützt ist. So z.B. die Hülle des ICE 3 der Deutschen Bahn.

Somit müsste man streng genommen jegliche Abbildung eines rechtlich geschützten Gegenstandes durch den Rechteinhaber genehmigen lassen. Gegenstände, bei denen keine Marke zu erkennen ist, müssen folglich nicht genehmigt werden. Aber Achtung, auch hier ist ein Haken vorhanden. Wer nun meint, er könne z.B. den „DB“ Schriftzug von einem bekannten großen Bahnhof per EBV entfernen und wäre damit aus dem Schneider, der irrt leider. Hierbei kommt zum Tragen, dass das Gebäude an sich zu erkennen ist und allgemein bekannt ist, dass dort normalerweise das „DB“ Logo prangt.

Sollt man also vorhaben, ein Markenprodukt oder ein Markenlogo mit ins Bild zu nehmen, so ist eine Genehmigung der Rechteinhaber VOR der Veröffentlichung hierfür einzuholen.

Ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass ich kein Jurist bin. Sollte ich hier an irgendeiner Stelle etwas Falsches geschrieben haben, so bitte ich dies zu korrigieren. Auch verfüge ich über keine Erfahrung, inwieweit einzelne Konzerne bei der großen Anzahl an Bildern im Internet einen Verstoß für verfolgenswert halten. Sicher ist allerdings, dass insbesondere die großen Bildagenturen sich das Vorhandensein der Genehmigungen vom Fotografen bestätigen lassen, um jedweden Ärger zu vermeiden.

Gruß
Axel


(Gesetzte Links können immer Werbung für irgendwas gemäß Telemediengesetz enthalten 🙂



Zeig mir nicht Deine Ausrüstung, ich will Deine Bilder sehen!




(Gesetzte Links können immer Werbung für irgendwas gemäß Telemediengesetz enthalten 🙂
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ecke-----
Besucher

Hallo Axel,

ich denke nicht, dass es verboten ist, irgendwelche Markenrtikel bzw. -namen mit ins Bild aufzunehmen. Warum auch? Ist ja Werbung für diese Marke^^ Es sei denn, man missbraucht ein Bild für eine Art "Rufmord". Ich kenn mich da auch nicht aus, aber wenn es um nicht kommerzielle Zwecke geht (was ja hier eindeutig der Fall ist, da keiner hier mit den Bildern Geld verdient), sollte es egal sein, ob auf dem Bild ein Mercedesstern oder sonst etwas zu sehen ist. Es interessiert kein Schwein.
Anders verhält es sich da mit Personen,wenn sie Hauptbestandteil des Bildes sind, aber diese Diskussion fand schon woanders statt...

Also bleibt entspannt und seid kreativ!

LG Ecke

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ujhvfr
Mitglied

Hallo Ecke,

ich sehe das genauso. Wenn ich ein Auto fotografiere muß ich die Markenbezeichnung nicht wegretuschieren. Wenn ich das Auto aber für eine Werbeaussage fotografiere, also gewerblich nutze, dann muß ich mir die Einwilligung holen. Wenn ich aber für unseren Wettbewerb z.B. im Kofferraum irgendein Produkt mitfotografiere, sollte dies kein Problem sein. Aber vielleicht kann Sony, hallo Peter ein Job für Dich, etwas dazu sagen.
BG Jörg

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DidiS-----
Mitglied

Moin, Moin,
es ist schon erstaunlich was man aus so einer einfachen Sache wie einen Wettbewerb mit Themenvorgabe alles machen und auch zerreden kann. Man sollte mal in Erwägung ziehen einen Wettbewerb der Forenbeiträge zu diesem Thema zu machen, vielleicht mit Punktesystem und durch Abstimmung der Mitglieder. Beim nächsten Wettbewerb, falls es noch einen geben sollte, wäre es vielleicht angebracht, nur noch Deutsche Normmaße und RAL Farben vorzugeben und auch nur anzuerkennen, natürlich mit Maßstab und Farbkarte im Bild, damit keine Missverständnisse entstehen und sich die entsprechende Jury nicht so ohne weiteres durch Fehlentscheidungen wieder herauswinden kann.
In dem Sinne, Gruß Didi

profile.country.de_DE.title
Geli-----
Besucher

Danke für die Info.

Hmmm... wie krieg ich denn einen Mercedesstern mit aufs Foto, wenn ich doch "nur" den Kofferraum fotografieren will? Der zudem noch geöffnet sein wird.
Bitte den Kofferraum nicht mit der Motorhaube verwechseln!
:- )

Es ging wirklich nur um Utensilien, die ich theoretisch für mein Kofferraumfoto benötige.
Ich kann mich noch an den letzten Wettbewerb erinnern. Da war ein Foto in der Galerie, auf dem war u.a. ein Nutella-Glas zu sehen. Irgendwer schrieb dann als Kommentar, sie solle lieber den Produktnamen entfernen....
Was sie dann auch getan hat.

Naja, wurscht... ich lass es drauf ankommen. Mehr als Disqualifizierung und Knast kann mir ja wohl nicht passieren. Oder ist in Deutschland inzwischen die Todesstrafe wieder eingeführt worden??

Allen einen tollen Nachmittag,
Geli

profile.country.de_DE.title
ujhvfr
Mitglied

Na,na,na,

so ist es ja nicht gemeint. Aber vielleicht sollte Sony etwas dazu sagen. Vielleicht wollen sie ja ein Foto mal vermarkten und dann müssen bestimmte Dinge, wie Schleichwerbung, berücksichtigt werden.
BG Jörg