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Playmemories camera apps nicht kommerziell?!

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sdettmer
Entdecker

Playmemories camera apps nicht kommerziell?!

Hi,

 

ich habe eine Alpha 6300, da gibt es unter anderem eine "Smart Fernbedienung" (kann kaum was und ruckelt bei mir ziemlich, aber vielleicht besser als nichts). Die ist wohl Teil von PMCA (playmemoriescameraapps.com) und da gibt es Nutzungsbedingungen, unter anderem:

 

§ 3 (Nutzungslizenz)
a. Sony gewährt dem Benutzer vorbehaltlich und gemäß den Nutzungsbedingungen ein nicht ausschließliches, persönliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, jederzeit widerrufbares Recht zur ausschließlich privaten, nicht kommerziellen Nutzung der vom Benutzer auf das eigene (d.h. in seinem Eigentum oder anderweitig in seiner Kontrolle befindliche) Produkt heruntergeladenen Anwendung („Lizenz“).

 

Das heißt also, ich darf keine Selfies mit der "Smart-Fernbedienung" erstellen und auf mein werbefinanziertes Blog hochladen.

 

Dazu wollte ich den Sony Support kontaktieren, aber wenn ich über die Webseiten Kontaktfunktionen gehe, muss ich mein Produkt auswählen und lande am Ende immer nur bei "Häufig Gestellten Fragen". Irgendwie stelle ich mich zu blöd an oder habe Tomaten auf den Augen.

 

a) Weiß jemand, wie man den Sony Support kontaktieren kann?

 

b) Stört das denn niemanden, dass man die teils teuren Apps nichtmal für werbefinanzierte Angebote und auch nicht für Eigenwerbung nutzen kann? Soweit ich weiß werden veröffentlichte Bilder von Fotografen gern als kommerzielle Verwendung betrachtet, selbst wenn diese kostenlos angeboten werden (Eigenwerbung).

 

Weiterhin kann Sony jederzeit das Nutzungsrecht widerrufen; von Kompensation oder Vorankündigung steht da nichts. Da klingt für mich nach einer unangemessenen Benachteiligung.

 

c) Sind diese Nutzungsbedingungen in Deutschland denn nicht rechtswidrig?

 

Die Apps werden beworben und bisher habe ich nie davon gehört, dass die nur für nicht-kommerzielle Zwecke einsetzbar sein sollen, es gibt sogar Youtube-Videos von Fotografen, die das augenscheinlich kommerziell nutzen. Ist die Werbung mit Funktionen, die so starken Einschränkungen unterliegen, denn nicht unlauter?

 

Es täte mir leid, wenn ich hier eine häufig gestellte Frage neu gestellt hätte; ich habe mit der Suchfunktion zwar alte verwandte Diskussionen gefunden (z.B. Rechte von geposeten Fotos), aber keine zu dem Thema Lizenz nur für nicht-kommerzielle Nutzung. Ich freue mich natürlich über Links, falls ich was übersehe habe!

 

Über jeden Tipp dankbar,

 

Steffen

 

 

 

 

 

8 ANTWORTEN 8
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IamNic
Expert

Hallo @sdettmer,

 

erstens kann Sony sicherlich nicht feststellen, ob das Foto nun von Hand geschossen wurde, oder mit der App (mir wäre kein EXIF Eintrag hierzu bekannt), zweitens verstehe ich diesen Punkt eher so, dass du kein Geld verlangen darfst um jemanden die App auf deiner Kamera nutzen zu lassen.

 

Wenn ich mich nicht täusche hat es also gar nichts mit deinen Fotos zu tun.

 

- Nic

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ReneBeukert.
Expert

Hallo aus Erding,

ich denke es geht nur um die Nutzung der Software- kein Weiterverkauf oder ähnliches.

Was du mit deinen Fotos machst ist nicht reglementiert.  (Also so versteh ich es)

Wenn du deine Fotos in deinem Blog lädst, ist es ja auch deine private Sache, also keine Panik.

VG René

welcome to the Rave Culture
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sdettmer
Entdecker

Vielen Dank für eure Antworten! @IamNic @ReneBeukert. 

 

Natürlich mag es schwer nachzuweisen sein, ob man so eine App kommerziell genutzt hat und daher das Entdeckungsrisiko gering sein, aber das ist natürlich kein Grund, es zu tun...

 

Ein Flickr, Insta oder FB Post mit einem Foto ist wohl leider im Allgemeinen sehr wohl kommerzielle Nutzung!

 

Laut etlichen Artikeln (z.B. [1]) ist kommerzielle Nutzung unter Umständen schon gegeben, wenn ein Foto auf einem entweder nicht selbst gehosten *oder* werbefinanzierten Blogs oder Social Networks erscheint, auch wenn das nicht gewerblich sondern privat ist (aus [1]: "In Social Media wie Twitter, YouTube, Facebook & Instagram kann man als Nutzer aber auch gar nicht verhindern, dass die Plattform Werbung schaltet. Dementsprechend ist das Hochladen von Bildern hier kommerzielle Nutzung!", da die Platform durch die Werbung ja Umsätze generiert, die im Zusammenhang mit dem Foto stehen und dieses daher kommerziell nutzen, oder wie [1] es ausdrückt "Das Argument „aber ich verdiene doch damit nichts“ greift hier nicht: zwar verdient u.U. nicht der Nutzer direkt etwas an den Bildern, wohl aber der Plattformbetreiber ", was meiner Meinung nach etwas verkürzt ist, da man ja zunächst dem Plattformbetreiber kommerzielle Nutzungsrechte einräumen muss, die man ja gar nicht einräumen darf).

 

Weiterhin kann jedes Foto eines professionellen Fotografen als kommerziell angesehen werden, da er gewerblich und damit kommerziell handelt (aus [1]: "Handelt es sich um einen professionellen Fotografen, ist das in der Regel der Fall. Wenn dieser also die Fotos macht, handelt er gewerblich", das habe ich auch woanders so oder ähnlich gelesen und scheint daher zu stimmen). Mit anderen Worten, ein selbstständiger Fotograf kann gar nicht privat fotografieren (zum Beispiel, weil er so ein Foto [eventuell erst später mal] ausstellen könnte, das mit seinem Namen verbunden wäre und das schon als Eigenwerbung zählt).

 

In der Lizenz steht unter § 3 (Nutzungslizenz) "jederzeit widerrufbares Recht zur ausschließlich privaten, nicht kommerziellen Nutzung". schrieb "ich denke es geht nur um die Nutzung der Software- kein Weiterverkauf oder ähnliches.", aber das Erzeugen (oder Bearbeiten) eines Fotos durch die App ist doch aber genau die Nutzung der Software schlechthin? Da verstehe ich nicht, wie man das anders verstehen kann? Weiterverkauf hätte ich eher nicht als normale Nutzung gesehen.

 

Laut Internetquellen soll man die Lizenzgeber einfach fragen, aber ich konnte nicht feststellen, wie ich Sony fragen kann; und ob man dann eine rechtsverbindliche Antwort bekommt...

 

Das ist ja echt blöd.

 

Steffen

 

 

 

[1] https://www.rieck-partner.de/urheberrecht/was-ist-kommerzielle-oder-gewerbliche-nutzung-bei-fotos-wa...

profile.country.DE.title
IamNic
Expert

Hallo @sdettmer,

 

wie oberhalb schon geschrieben bezieht sich der von dir zitierte Text meiner Meinung nach auf die App, nicht auf die Fotos, welche mit der App geschossen wurden, das hat @ReneBeukert. auch bestätigt.

 

Du darfst also die App nicht vermieten oder unterlizensieren (wobei ich mir nicht erklären kann, wie das technisch möglich wäre - sicherlich ein "Copy-Paste" Überbleibsel aus einer anderen Sony Software Lizenzvereinbarung).

 

Dadurch, dass die Frage schon sehr spezifisch ist weiß ich leider nicht, wer zuständig ist und dir hier ein Definitives Statement geben könnte.

 

- Nic

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darkframe
Expert

Hi @sdettmer@IamNic@ReneBeukert.,

 

so Jungs, da will ich dann auch noch mal mit meinem juristischen Halbwissen (immerhin vor 33 Jahren an einer Fachhochschule zum Thema BGB nachweislich erworben) glänzen... Naja, immerhin weiß ich noch, wie man juristische Texte lesen muss. Wie immer schaffe ich das mit wenigen Worten...

 

Ich stimme Steffen zu. Der Text ist allerdings auch ziemlich eindeutig:

§ 3 (Nutzungslizenz)
a. Sony gewährt dem Benutzer vorbehaltlich und gemäß den Nutzungsbedingungen ein nicht ausschließliches, persönliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, jederzeit widerrufbares Recht zur ausschließlich privaten, nicht kommerziellen Nutzung der vom Benutzer auf das eigene (d.h. in seinem Eigentum oder anderweitig in seiner Kontrolle befindliche) Produkt heruntergeladenen Anwendung („Lizenz“).

 

Bricht man den Text herunter auf das hier behandelte Thema bzw. die Fragestellung, steht da noch:

Sony gewährt dem Benutzer ... ein ... persönliches ... Recht zur ausschließlich privaten, nicht kommerziellen Nutzung der ... Anwendung (...) .

 

That's it! Die vielen Wörter dazwischen spezifizieren das Ganze nur noch weiter. Steffen hat aber Recht, wenn er sagt, dass in den Bedingungen klar geregelt ist, dass die Anwendung nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf.

 

So, und nun noch etwas komplizierter! Denn, was ist "die Anwendung"?

 

In § 3 a steht ja auch:

Sony gewährt dem Benutzer ... ein ... Recht zur Nutzung der vom Benutzer auf das eigene ... Produkt heruntergeladenen Anwendung.

Dieses Mal habe ich den Text auf einen anderen wesentlichen Teil reduziert.

 

Was nun also die "Smart Fernbedienung" angeht, fällt sie m. E. nicht unter den o. g. Paragraphen, denn diese App ist (in der Regel) vorinstalliert (bei meiner A6500 war es so). Sie wurde also nicht heruntergeladen und ist damit auch nicht von diesem Paragraphen betroffen. Wäre ja auch ziemlich blöd, eine Fernbedienung von kommerzieller Nutzung auszuschließen...

 

Tatsächlich gelten die o. g. Nutzungsbedingungen aber offensichtlich für alle (aktiv) heruntergeladenen Apps. Und, wie schon eingangs erwähnt, stimme ich Steffen daher zu!

 

Hier noch der Versuch einiger zusätzlichen Erklärungen:

 

@sdettmer:

  1. Der Vorbehalt der Widerrufung des Nutzungsrechts ohne Ankündigung ist rechtlich einwandfrei und dient der Absicherung des Unternehmens, aber auch des Anwenders, wenn beispielsweise unerwartet Patentstreitigkeiten auftreten. Wenn also Firma X plötzlich eine Patentverletzung wegen was-weiß-denn-ich bei einer bestimmten App anmeldet, wären sowohl Sony als auch Du als Anwender im Falle der fortgesetzten Nutzung regresspflichtig, wenn Firma X Recht bekäme.
  2. Ja, natürlich ist das störend, wenn man eine bezahlte App nicht kommerziell nutzen darf. Andererseits wird offensichtlich in vielen der Apps Code verwendet, der einer Open-Software-Lizenz unterliegt (den Paragraphen zitiere ich im Anschluss). Das ist auch bei verkaufter Software okay, allerdings kann es offensichtlich lizenzrechtliche Einschränkungen geben, wenn diese Software dann ihrerseits für kommerzielle Zwecke genutzt werden soll. Das übersteigt mein juristisches Halbwissen nun allerdings um Welten.
  3. Die Einschränkung auf private Nutzung ist übrigens gerade hinsichtlich Musiksoftware durchaus üblich. Musik und Sounds von Smartsound.com (super für die Vertonung von Videos) beispielsweise können in Nordamerika völlig frei auch für professionelle Projekte verwendet werden, unterliegen in Europa aber anderen Bedingungen. In Deutschland schlägt dann auch schon mal die Gema zu, es sei denn, man kann eine "Commercial License" vorweisen (und die kostet natürlich extra).

Hier noch der Text zu den Open-Software-Lizenzen, zitiert aus den Nutzungsbedingungen:

§ 3 (Nutzungslizenz)

c. Bestandteile der Anwendung können der Open-Source-Softwarelizenz unterliegen. Falls die hier geregelten Nutzungsbedingungen dieser Open-Source-Softwarelizenz widersprechen, hat die Open-Source-Softwarelizenz nur in Bezug auf diesen Bestandteil Vorrang. Zur Open-Source-Softwarelizenz gehören unter anderem die GNU General Public License (GPL) sowie die GNU Lesser/Library General Public License (LGPL).

 

Lange Rede, wenig Sinn: Cameraapps wie beispielsweise "Glatte Reflexion" dürfen laut Nutzungsbedingungen offensichtlich wirklich nicht für professionelle Einsätze genutzt werden. Doof, ist aber so, warum letztlich auch immer.

 

Hoffe, ich konnte etwas Nebel in das Dunkle bringen... 😉

 

Grüße

darkframe

 

 

Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen... (© by Kurt Marti)
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sdettmer
Entdecker

Hi @darkframe,

 

das ist ja interessant, schön das jemand antwortet, der sich ein bißchen auskennt!

 

Die Interpretation mit

 

was ist "die Anwendung"?

In § 3 a steht ja auch:

 ... Produkt heruntergeladenen Anwendung.

 

ist ja interessant: ja, stimmt, da steht heruntergeladenen, das wäre die dann nicht.

Aber oben im Text wurde "Anwendung" aber meines Verständnisses nach schon definiert:

 

In diesen Bedingungen („Nutzungsbedingungen“) werden die Bedingungen für die von der Sony Imaging Products & Solutions Inc. („Sony“) hergestellte und angebotene PlayMemories Camera Apps („Anwendung“) Anwendungssoftware festgelegt.

 

Könnte man (bzw Sony) da nicht argumentieren, dass "Anwendung" doch ganz klar die von Sony hergestellte App sei müsse, auch wenn es später etwas "unsauber formuliert" ist, so dass die Intention doch klar erkenntlich sei und nicht zur Unwirksamkeit (Unanwendbarkeit) der gesammten Lizent führe?

 

Falls nicht, wären natürlich die Folgen interessant. Gilt dann eine andere Lizenz und wenn ja, welche? Vielleicht steht ja noch irgendwo anders im Kleingedruckten, dass für die Apps immer diese Bedingungen gelten. Und dann wären die Rechtsfolgen interessant. Ich könnte mir vorstellen, dass man den Kaufvertrag annullieren könnte, wenn man damit nicht einverstanden ist (weil man es vorher nicht wissen konnte). Das löst natürlich nicht das Problem, dass man Fotos machen will... Mir ging es übrigens auch um eine App, die den Anhäherungssenor vom Sucher nutzt, um auszulösen, dies nur am Rande.

 

Zur Widerrufung des Nutzungsrechts gibt es aber augenscheinlich auch andere Meinungen. Wobei "Widerruf" natürlich der falsche Begriff ist, denn der bezieht sich auf ein Verbraucherrecht.

Eine solch andere Meinung findet sich beispielsweise in Softwarekauf..., dort schreibt ein Anwalt:

 

Wird eine Sache auf Dauer gegen Entgelt überlassen, bedeutet dies juristisch gesehen einen Kauf (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB: „Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.“).

 

und

 

Der Bundesgerichtshof spricht sich mittlerweise schon in ständiger Rechtsprechung für die Sachqualität von Software aus.

 

diese Argumentation verstehe ich als Laie allerdings nicht, da § 433 BGB meines Verständnisses nach erklärt, was bei einem Kaufvertrag passiert, nicht jedoch, dass jedes "Sache auf Dauer gegen Entgelt überlassen" ein Kauf ist. Da kein BGH Urteil genannt ist, kann man auch schlecht in der Begründung nachlesen (wo das vielleicht steht).

 

 

 

zu 1)

 

Wenn die Lizenz zurückgezogen wird, kann man nicht mindestens auf Erstattung der Lizenzkosten bestehen? Woher erfährt man so einen Rückzug? Kann mir gerade nur schlecht vorstellen, wie das praktisch funktionieren sollte. Bei einem Patentstreit könnte man auch argumentieren, dass der Hersteller die Lizenz erweben und rückwirkend Schadenersatz zahlen muss: schließlich hat er das Patent kommerziell genutzt / vermarktet! Könnte er dann einfach alles zurücknehmen, dann würde das ja erlauben, alle Gewinne zu behalten, bis man "erwischt" wird, oder?

 

 

 

zu 2)

 

Natürlich muss der Lizenzgeber keine kommerzielle Nutzung lizensieren, aber ich frage mich, ob Sony das hier wirklich so gewollt hat. Die Apps kosten zusammen ja mehrere hundert Euro (glaube ich), das wird doch keiner bezahlen, der das Foto dann nichtmal auf Facebook posten kann? So eine Einschränkung würde natürlich Sinn machen, wenn es eine zweite (teurere) Lizenz gäbe, die kommerzielle Nutzung erlaubt, aber so?

Die OpenSource Lizenzen GPL und LGPL verbieten kommerzielle Nutzung übrigens überhaupt nicht! Man kann ein Linux kommerziell nutzen, beispielsweise, in dem man kommerzielle Software darauf laufen lässt oder kommerzielle Werke damit erstellt (Bilder, Musik, Dokumente). Das ist sehr üblich, viele kommerzielle Software wird unter Linux entwickelt.

Es geht sogar noch weiter: man darf GPL Software sogar verkaufen! Allerdings muss man auch dann kostenlos die Sourcen weitergeben und darf u.A. den Weiterverkauf nicht einschränken. Daher ist das kein besonders sinnvolles Geschäftsmodell. Interessanter sind "Duale Lizenzen", im Wesentlichen eine Entwicklung sowohl unter GPL als auch wahlweise unter einer propritären Lizenz anzubieten (siehe z.B. hier). Ein Beispiel ist die sehr populäre QT Plattform mit dualer Lizenz.

 

 

 

zu 3)

 

Genau, wenn es eine andere (teurere) Lizenz gäbe, machte es eher Sinn, aber augenscheinlich gibt es für kommerzielle Nutzung ja gar keine Lizenz! Die GEMA schlägt meines Wissens nach nicht bei Musiksoftware, sondern nur bei Musik selbst zu. (Das ist eigentlich erstaunlich: derjenige, der Software schreibt, bekommt einmal Gehalt und dann war es das, egal wie oft sein Code benutzt wird. Derjenige, der Musik schreibt, bekommt jedesmal Geld, wenn die Musik gespielt wird. Das war jetzt natürlich sehr zugespitzt und ist im Detail natürlich viel komplizierter.)

 

Bleibt also mindestens die Frage, ob bzw. warum man die Apps nicht für kommerzielle Nutzung, beispielsweise für einen privaten Facebook-Post, lizensieren kann...

 

Beste Grüße

Steffen

 

 

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CologneSupport
Mitglied

Ich denke das ist richtig:

Sie können die Software PlayMemories Apps ohne Einschränkung Professional nutzen. Der derzeitige Wortlaut beschränkt sich darauf, einen Nutzer daran zu hindern, die Software von Sony effektiv zu kommerzialisieren und direkt mit ihr als Software Geld zu verdienen.

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IamNic
Expert


@darkframe  schrieb:

Wie immer schaffe ich das mit wenigen Worten...

🤣