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Sony Kamera - kostenlose Garantieverlängerung durch Registrierung?

profile.country.DE.title
anikora
Entdecker

Sony Kamera - kostenlose Garantieverlängerung durch Registrierung?

Hallo,

ein bekannter meinte, wenn ich meine Sony Kompaktkamera registriere, könnte ich meine Garantie kostenlos um ein Jahr verlängern. Daraufhin wollte ich das recherchieren, finde aber nichts brauchbares dazu, bzw. nur gegen Aufpreis. Ist das möglich oder kostet es extra?

Vielen Dank schonmal!

4 ANTWORTEN 4
profile.country.DE.title
Peter_S.
Genius

Hallo anikora,

 

eine kostenlose Garantieverlängerung bei den Kameras ist mir nicht bekannt.

Du erhältst mit Kauf normalerweise 1 Jahr Garantie und 2 Jahre Gewährleistung.

 

Schöne Grüße
Peter

profile.country.DE.title
anikora
Entdecker

Hallo Peter,

danke für die Antwort!

Ich dachte es gäbe ein halbes Jahr Gewährleistung durch den Händler und 2 Jahre Garantie durch Sony - irre ich mich da? Es geht um eine Sony RX100 M3. Ich habe ein Vorführmodell bei Media Markt gekauft weil es das einzig verfügbare Modell war - auf dem Karton war ein Aufkleber mit dem Hinweis "Ich bin ein Vorführmodell mit voller Herstellergarantie". Ist bei Sony irgendwie registriert, welche Kameras bei den Händlern als Vorführmodell genutzt werden oder werden die Vorführmodelle genau gleich wie ganz normal originalverpackte Kameras behandelt?

profile.country.DE.title
Milliway
Forenjunkie

Hallo Anikora,

 

Eine kostenlose Garantieverlängerung bei Kameras hatte es in der Vergangenheit auch bei Sony schon gegeben, war Seinerzeit mit einer Befragung gekoppelt.

 

Aktuell ist es so wie es Peter passend geschrieben hat !

 

Wenn du eine Garantieverlängerung über das erste Jahr hinaus wünscht, musst du binnen 360 Tagen nach Erwerb der Kamera eine Garantieverlängerung kaufen !

 

Auf der Garantieverlängerung ( Karte ) befindet sich dann eine Nummer die zusammen mit der Seriennummer deiner Kamera bei Sony Registrieren werden muss.

Scannen0019.jpg

 

 

Es gibt verschiede Typen von Garantieverlängerungen, z.B. für TV, Audio oder +2 Jahre!
Die 5 Jahre habe ich für meine Zicke gekauft. Das Bild dient nur zur Illustration, ob und über welchen Zeitraum du deine Garantieverlängerungen erwirbst ist dir überlassen.

 

Ich hoffe dass ich dir weiterhelfen konnte, Milliway

 

profile.country.DE.title
darkframe
Expert

Hi @anikora,

 


Ich dachte es gäbe ein halbes Jahr Gewährleistung durch den Händler und 2 Jahre Garantie durch Sony - irre ich mich da?

Ja, da irrst Du Dich. Die Begriffe Garantie und Gewährleistung sorgen regelmäßig für Probleme und Verwirrung.

 

Normalerweise (!) ist Garantie das, was der Händler und/oder der Hersteller Dir zugesteht. Feste zeitliche Einschränkungen/Vorgaben gibt es dafür nicht, daher kann die Garantiedauer sehr stark schwanken. Wie dem auch sei. Die Garantie deckt Fehler ab, die nach (!) dem Kauf entstanden sind, wie beispielsweise einen Displayausfall während der Garantiezeit.

 

Die Laufzeit für die Gewährleistung beträgt in Deutschland gesetzlich 2 Jahre (in anderen Ländern oft mehr). Die Gewährleistung betrifft allerdings nur Mängel, die ein Produkt bereits vor dem Kauf hatte. An den Haaren herbeigezogenes Beispiel: Eine Fotokamera wurde damit beworben, dass man damit auch Videos aufnehmen könne, aber die Kamera bietet diese Funktion überhaupt nicht an.

 

In jedem Fall ist das Ganze eine ziemlich komplizierte Angelegenheit. Nur zum Spaß kannst Du Dir ja mal diesen Wikipedia-Artikel ansehen. Klar, Wikipedia ersetzt kein Jura-Studium, aber an dem Artikel (mit Link zum Thema Garantie) kann man ganz gut die Komplexität des Themas sehen.

 

Die Sony-Informationen zum Thema Garantie findest Du übrigens hier. Vielleicht/hoffentlich hilft Dir das schon einmal weiter. Da findest Du auch unter "erweiterte Garantie" Angaben zu den Kosten einer Verlängerung.

 

Die von Dir genannte "volle Herstellergarantie", die bei Sony eben 2 Jahre umfasst, ist m. E. ein schönes Werbeargument, aber eigentlich auch selbstverständlich, da der Garantiezeitraum für Dich ja erst mit dem Kauf der Kamera beginnt. Den Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Händler (2 Jahre per Gesetz) betrifft das jedenfalls nicht, denn der besteht ohnehin, auch wenn manche Händler das gerne abstreiten. Soll heißen, wenn die Kamera zum Zeitpunkt des Kaufs durch Dich bereits einen Fehler hatte (beispielsweise durch unsachgemäße Bedienung in ihrem Dasein als Vorführmodell), dann wäre der Händler/Verkäufer für Reparatur/Ersatz zuständig. Ein Garantiefall wäre es dann eben nicht.

WICHTIG: Das ist meine sicherlich nicht maßgebliche Meinung als gelegentlicher Leser von Gesetzestexten. Meine "Eingebungen" habe ich beispielsweise von Texten wie diesem.

 

Ich hoffe, dass ich Dich nun nicht völlig verwirrt habe.

 

Grüße

darkframe

Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen... (© by Kurt Marti)