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Hallo zusammen...
Evtl. bekomme ich hier ja die passende Information zu meiner Frage.
Der leider extrem träge Sony-Support war bisher leider nicht in der Lage eine Auskunft zu erteilen.
Als Firma (GmbH) wollen wir eine A7R III für das Marketing (also Eigenbedarf) beschaffen.
Die Kamera soll für/auf einen Mitarbeiter des Marketing bei Sony registriert werden.
Ist es möglich nach der Registrierung der Kamera von der Cashback-Aktion zu profitieren, d.h. den
ausgeschriebenen Cashback-Betrag (300,- EUR) ausgezahlt zu bekommen?
Oder ist die Cashback-Aktion nur gültig für private Endverbraucher?
Wir sind zwar als Distributor in der IT tätig, aber kein Händler/Wiederverkäufer für Sony Produkte.
Eine aussagekräftige Info würde mich sehr freuen.
Besten Dank vorab und viele Grüße, zurzel
Hallo zurzel,
in den Teilnahmebedingung (https://campaign.odw.sony-europe.com/redemption/terms/DE_DI_terms_and_conditions.pdf) wird ausgewiesen, dass das Angebot nur für Endverbraucher gültig ist:
Dieses Angebot gilt ausschließlich für Endkäufer. Wiederverkäufer und Händler sind von der Aktion ausgeschlossen.
Des Weiteren würde ich aus dem Folgenden interpretieren, dass es sich um Privatpersonen handeln muss:
Während des Aktionszeitraums vom 01.06.2020 – 31.07.2020 kann für maximal 8 (acht) Sony Produkte, davon eine Systemkamera, eine Cyber-Shot Kamera, eine Handycam Kamera, drei unterschiedliche Objektive, sowie zwei unterschiedliche Zubehörprodukte pro Haushalt Cashback beantragt werden.
Wenn der Antrag von einer Privatperson beantragt wird, sollte es keine Probleme geben. Bei einer Firma wäre ich vorsichtig - besser zunächst einmal abklären: https://services.sony.de/supportmvc/de/contact/email?cam=true
Viele Grüße
Peter
Hallo Peter,
vielen Dank für Deine Rückmeldung!
Das Problem ist halt, dass die Aussagen in den Teilnahmebedingungen nicht wirklich eindeutig sind.
Wenn ich die Kamera nutze, egal ob als Firma oder Privatperson, bin ich doch der Endverbraucher oder Endnutzer.
OK, einen Haushalt betreibt man wohl eher als Privatperson...
Wir möchten halt gerne auf der sicheren Seite sein. Ist doch nachvollziehbar...?
Den von dir angegebenen Link zum Support von SONY habe ich ja bereits genutzt.
Leider verfügt dort scheinbar niemand über die Kompetenz eine klare Aussage zu treffen.
Ich mag mir nicht vorstellen, wohin das führt, wenn es später ggf. mal Probleme mit der Kamera gibt...
Von den vielen Händlern konnte übrigens auch noch keiner helfen...
Na ja, die müssen sich ja auch nicht mit Sony rumärgern, wenn es um das Abrufen des Cashback geht...
Alles in allem verdirbt mir das im Vorfeld schon gewaltig das Interesse das Thema SONY A7R III zu verfolgen.
Ich denke, wir werden uns in eine andere Richtung orientieren.
Danke trotzdem und viele Grüße, zurzel
Werter zurzel,
wahrscheinlich erfolgt doch der Kauf von dem Unternehmen, sodass der Rechnungsempfänger das Unternehmen ist u.a. mit der Folge des Vorsteuerabzugs. Darüber hinaus und das dürfte aufschlussreich sein, wäre die erworbene Sony a7RM3 eine Geschäftsausstattung, die mit einem erhöhten AfA-Wert aufgrund des beschlossenen, umfangreichen Corona-Konjunkturpakets verbunden wäre. Vor diesem Hintergrund wäre der Verzicht auf Cashback doch möglicherweise vertretbar, zumal ökonomisch die a7RM3 einen stabilen Wert aufweist, d.h bei einem möglichen Eintausch in der Zukunft gegen ein neueres Modell. Das kann ich aus eigenen Erfahrungen bestätigen bei dem Wechsel von einer a7RM3 auf eine a7RM4.
Mit herzlichen Grüßen