Abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Jetzt anmelden und Teil der Community werden!

Internetradio vtuner CANNOT PLAY und CANNOT CONNECT

GELÖST
930111
Neues Mitglied

Internetradio vtuner CANNOT PLAY und CANNOT CONNECT

Hallo zusammen,

 

bei mir funktioniert das Internetradion nicht mehr mit der Anlage CMT-MX700Ni, bei allen Sendern kommt die Fehlermeldung Cannot Play und wenn ich auf vtuner gehe, steht Cannot Connect. Was ist hier schon wieder los? Vor einigen Monaten gab es solche Probleme schon einmal, welche scheinbar auch andere Hifi-Anlagen von Sony betrafen.

243 ANTWORTEN 243
freeradio
Mitglied

Wobei man sagen muss, dass die Internetradiofunktionalität in den Anlagen auf Software basiert und man für eine Abhilfe keine neuen Module benötigt sondern ein entsprechendes Softwareupdate mit neuen oder andersartigen  Funktionen. Vorstellbar wäre, dass man über das Webinterface die Senderlinks selbst einspeichert statt die Senderlinks über die vTuner Datenbank abzurufen. Das wäre das Mindeste was Sony hätte tun können um zumindest den Schein zu bewahren. Zeit haben die ja gehabt.

 

vTuner ist im Großen und Ganzen eine Datenbank mit Links zu den entsprechenden Radiostreams und die Dienstleistung  von vTuner - für die Gerätehersteller offensichtlich eine Gebühr zahlen müssen - besteht darin diese Datenbank aktuell zu halten.

 

Was den Gesichtsverlust usw. angeht sollte man anführen, dass diese Konzepte für Gaijins - also nicht Japaner - keine Geltung haben. Man kann sein Gesicht einem Gaijin bzw. einer Unperson gegenüber nicht wirklich verlieren. Oder könntest Du Dir vorstellen von einem Schimpansen oder Hund beleidigt zu werden? Natürlich nicht.

 

Sony hat sich erst genüßlich an dem Geld des Kunden erlabt und legt es nun ganz dreist auf eine gerichtliche Auseinandersetzung an. Das fordert die Kundenbindung ungemein. :wink:

 

 

schrippe05
Mitglied

Gegenüber SONIE sollten wir uns als Gaikokujin in der Interpretation des japanischen Wesens nicht noch lächerlich machen. Zur Sache selbst: vTuner hatte mir auf eine Anfrage vor gut einem Jahr mitgeteilt,".... the player is limited". Als Leser der Wirtschaftsnachrichten konnte man sich bei Berichten über unsere Freunde zwischen den Zeilen lesen und seinen Teil denken. Als Besitzer einer Fritz-Box hätte ich meine im Grundig, Yamaha und Marantz (mit vTuner), dnt (mit Reciva) und PURE (mit Pure connect) jeweils individuell gelisteten rd. 150 Favoriten auch noch dort über zuvor im web gesuchte URL eingeben können und hätte dann auch über dieses primitive SONIE-Teil meine Sender hören können. Aber bin ich denn blöd, kaufe etwas, was es können soll, nicht kann, und mache mich zum dankbaren Löffel?. Nein, so nie.

Poessl1
Entdecker

Kundenrechte: Was Käufer tun können
Kaum Chancen auf „Geld zurück“

Sehr ärgerlich: Betroffene Besitzer eines Geräts können sich nur an den Verkäufer wenden. Und selbst das können sie nur, wenn sie das Gerät gekauft haben, als der Internet­radio-Empfang schon nicht mehr funk­tionierte. In diesem Fall dürfen sie das Gerät zurück­geben und ihr Geld zurück­verlangen. Eine Nachbesserung scheidet aus, so lange nicht mal Sony selbst das Internet­radio wieder in Betrieb bekommt. Recht­licher Hintergrund: Die Sachmängelhaftung greift nur ein, wenn die Ware schon bei Kauf Fehler hat. Zwar gilt die gesetzliche Vermutung, dass der Fehler schon bei Lieferung vorlag, wenn in den ersten sechs Monaten ab Kauf Probleme auftreten. Doch das hilft Kunden hier wahr­scheinlich nicht. Der Verkäufer wird wohl nach­weisen können, dass das Internet­radio anfangs noch funk­tionierte. Gegen­über einem unserer Leser verhielt sich der Händler entsprechend und verwies direkt an Sony.

Auch die Sony-Werk­garantie nutzt nichts

Auch die Sony-Werks­garantie nutzt Besitzern eines betroffenen Sony-Radios nichts. Wo andere Hersteller eine Funk­tions­garantie gewähren, will Sony nur dafür gerade­stehen, „dass das Produkt zum Zeit­punkt des ursprüng­lichen Erwerbs und für die Dauer von einem (oder zwei Jahren bei Kauf beim Vertrags­händler, Anm. d. Red.) Jahr ab Kauf­datum frei von Material- und Fertigungs­fehlern ist.“ Nur wenn „aufgrund von Material- oder Fertigungs­fehlern am Produkt ein Defekt auftritt“, gibt es eine Garan­tiere­paratur. „Diese Garantie gilt nur für die Hard­ware­komponenten des Produkts“, betont Sony in den Garan­tiebedingungen.

Ähnliche Probleme waren schon vor Gericht

Die Gerichte in Deutsch­land geben Käufern in vergleich­baren Fällen zuweilen einen Schadens­ersatz­anspruch wegen „Verletzung einer nach­vertraglichen Treue­pflicht“. So hat das Amts­gericht Rüssels­heim schon einmal Opel zu Schaden­ersatz verurteilt, weil das Unternehmen für einen 1993 vom Band gelaufenen Wagen im Jahr 2001 keinen Zylinder­kopf als Ersatz­teil liefern konnte. Das Problem aber für Besitzer eines Sony Internet­radios: Die Pflicht trifft den Verkäufer, und der kann sicher nichts dafür, dass das Internet­radio nicht mehr funk­tioniert.

Vorgehen gegen Sony extrem kompliziert

Von Rechts wegen die einzige Chance für Käufer eines Internet­radios: Sie fordern vom Verkäufer die Abtretung von Rechten, die ihm gegen den Vorverkäufer zustehen. Wenn sie dann schließ­lich vom ersten Groß­händler die Rechte gegen Sony erstritten haben, könnten sie von dort Schaden­ersatz fordern. Voraus­setzung: Die Kunden weisen nach, dass Sony für die Abschaltung des vTuners verantwort­lich ist, weil das Unternehmen etwa Verträge mit dem Streaminganbieter nicht verlängert hat oder Leistungen schuldig blieb.

Im Zweifel heißt es „abwarten“

So einen Rechts­streit wird sich niemand antun. So hilft es vermutlich nur abzu­warten, ob Sony das Problem mit vTuner doch noch in den Griff bekommt. Passiert das nicht, müssen Betroffene erneut in die Tasche greifen und sich ein neues Internet­radio kaufen. Ein Gerät von Sony wird es dann wohl nicht werden. Der Test von Digitalradios zeigt Alternativen.

schrippe05
Mitglied

Drei Anmerkungen:

 

- Alles nicht neu. Wurde in der Community schon 6x durchgequirlt.

- Ich lese immer noch einmal Korrektur, bevor ich auf den Button "Senden" drücke, weil ich sicher sein will, mich verständlich ausgedrückt zu haben und ich merze Schreibfehler aus.

- Schliesslich: Ausgerechnet die "Stiftung Warentest" eingang zu erwähnen, schlägt dem Fass den Boden aus. Weil: Die "Stiftung Warentest" war es, die das SONY CMT G2BNiP zum Testsieger (Nein, kein Scherz, leider die traurige Wahrheit) erklärte (Heft Frühjahr 2013), wo diese bei einer Recherche doch hätten erkennen können, dass SONY-Kunden seit Februar 2012 Probleme hatten, Internetradio empfangen zu können (Siehe Community hier).  Keine Entschuldigung von der "Stiftung Warentest" für ihr Testergebnis. Viele Käufer dieser Anlage hätten sich Geld und Ärger ersparen können, tja, wenn sie - wie ich - nicht dem Testurteil vertraut hätten. Gottseidank bin ich die Anlage aber nach 1 1/2 Jahren durch Rückgabe an den MEDIA-Markt und Kaufpreiserstattung wieder losgeworden.

Richtig ist nach meinem Eindruck dagegen der Hinweis (nach den gemachten Erfahrungen), dass man es tunlichst unterlassen sollte, noch ein SONY-Produkt zu kaufen.